| Fraktionserklärung
SP/JUSO vom 26.08.2010 von Ursula Marti |
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| Liebe
Kolleginnen und Kollegen Die Kita-Initiative
fordert, dass alle Eltern spätestens nach einer Frist von 6 Monaten
nach der Anmeldung garantiert einen Platz erhalten. Mit diesem Rechtsanspruch
wird genau das geschilderte Problem gelöst: Die Wartefristen sind
auf ein erträgliches Mass beschränkt und die Eltern erhalten
Sicherheit, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Ruhe und verbindlich
zu planen. Wir fordern genügend Kita-Plätze auch, damit Kinder früh gefördert werden können, zum Beispiel anderssprachige Kinder noch vor dem Schulanfang Deutsch lernen können. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration und den Schulerfolg und somit auch für die Chancengleichheit. Nicht zuletzt wollen wir mit einem zuverlässigen und lückenlosen Kinderbetreuungssystem Bern noch attraktiver machen. Als moderne und soziale Wohnstadt für Familien, aber auch als fortschrittlichen Wirtschaftsstandort , dem dank einer zuverlässig funktionierenden Kinderbetreuung viele junge Eltern als motivierte und qualifizierte Arbeitnehmende zur Verfügung stehen. Kitas haben auch einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen. Uns ist wichtig,
dass die Bereitstellung der Kita-Plätze so wie bis anhin sowohl von
städtischen als auch von privaten Kitas geleistet wird. Schon heute
wird der grössere Teil der subventionierten Plätze – und
zwar über 500 Plätze für über 800 Kinder - von privaten
Kitas per Leistungsvertrag bereitgestellt. Das soll sich auch mit dem
Rechtsanspruch nicht ändern, im Gegenteil: Neu werden dank dem Rechtsanspruch
alle privaten Kitas ihre Plätze, die mit Kindern aus Bern besetzt
sind, subventionieren lassen können. Wenn der Stadtrat sich aber für einen Gegenvorschlag entscheidet, unterstützen wir den Gemeinderats-Vorschlag. Er geht in die richtige Richtung, allerdings halten wir die vorgesehene Einschränkung des Rechtsanspruchs nicht für nötig : die Eltern buchen in der Regel genauso viel Kita-Tage wie sie brauchen, sie müssen sie ja auch selber bezahlen. Und die Elternbeiträge sind bekanntlich ziemlich hoch! Auch bei den Tagesschulen gibt es übrigens diese Einschränkung nicht. Der Gegenvorschlag des Gemeinderats nimmt im Gegensatz zur Initiative die Tageseltern mit hinein, dagegen haben wir prinzipiell nichts. Es gibt aber grosse Unterschiede zwischen Kita und Tageseltern, organisatorisch, aber auch pädagogisch. Wir möchten darum, dass die Eltern nur dann einen Tageselternplatz erhalten, wenn sie das freiwillig vorziehen. Wir haben einen entsprechenden Ergänzungsantrag gestellt. Ich komme
zum SBK-Gegenvorschlag: 1. Wir geben
den Eltern nicht die nötige Sicherheit und Verbindlichkeit, wenn
wir ihnen nur einen Gutschein zusichern, statt einen Platz. Es bleibt
für sie ungewiss, ob und zu welchem Zeitpunkt sie diesen einlösen
können. 2. Der SBK-Vorschlag
verlangt etwas, für das es gar keine gesetzliche Grundlage gibt beim
Kanton. Der Kanton nimmt nämlich nur Angebote in denLastenausgleich,
die die Gemeinde selber erbringt oder mit Leistungsverträgen auslagert.
Ob der Kanton bereit sein wird, auch ein Gutscheinesystem zum Lastenausgleich
zuzulassen, unter welchen Bedingungen und wann: das alles wissen wir nicht.
Es ist darum fahrlässig, etwas vors Volk zu bringen, wofür es
keine kantonale Gesetzesgrundlage gibt, obwohl man aber erwartet, dass
der Kanton dafür zahlt.
1. Die soziale Durchmischung: 2. Wir möchten ein Bekenntnis, dass die Anstellungsbedingungen von den Kita-Mitarbeitenden, die ja ohnehin nicht übertrieben goldig sind, nicht verschlechtert werden bzw. den üblichen Standards unterliegen. Für die privaten Kitas wird es hart: Mit dem Gutscheinesystem verlieren sie sämtliche Leistungsverträge, das betrifft mehr als die Hälfte aller subventionierten Plätze, also über 500 Plätze. Damit verlieren die privaten Kitas ihre Planungssicherheit, sie sind vielleicht zeitweise nicht ausgelastet – und die Gefahr besteht, dass das zulasten des Personals ausgetragen wird. 3. beantragen wir auch, dass alle Kitas verpflichtet sind, Ausbildungsplätze anzubieten. Es ist wichtig, dass für den Berufs-Nachwuchs gesorgt wird, und es ist ein Gebot der Fairness, dass sich alle Kitas daran beteiligen. Die Kitas sollen dafür eine Entschädigung erhalten. Das wird übrigens auch in Luzern so praktiziert. Wir bitten euch, unsere Änderungsanträge anzunehmen, um diesen Gegenvorschlag von der SBK aufzubessern. Gegenvorschlag von
der EDU: Ich bitte euch also
nochmals, unterstützt die Kita-Initiative. Die Initiative ist offen formuliert und lässt genügend Freiraum, um ein gutes zukünftiges System zu entwickeln, das auch mit der kantonalen Rechtsgrundlage übereinstimmt. 26.08.2010/Ursula
Marti
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