Fraktionserklärung SP/JUSO vom 26.08.2010
von Ursula Marti

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen
Warum hat die SP diese Initiative lanciert?
Seit Jahren hat es in der Stadt Bern zu wenige Kita-Plätze, so dass Eltern lange - oft unzumutbare lange - Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Wartefristen von 1,5 bis 2 Jahren sind keine Seltenheit.
Was aber noch fast schlimmer ist: die Länge der Wartefrist ist für die Eltern ungewiss. Sie können ihr Berufs- und Familienleben nicht richtig planen, weil sie nicht wissen, wann sie einen Kita-Platz auf sicher haben. Schon manche Frau hat aus diesem Grund ihre Erwerbstätigkeit nach einer Geburt aufgegeben – einfach weil sie dem Arbeitgeber nicht verbindlich zusichern konnte, wann sie die Arbeit wieder aufnehmen kann.

Die Kita-Initiative fordert, dass alle Eltern spätestens nach einer Frist von 6 Monaten nach der Anmeldung garantiert einen Platz erhalten. Mit diesem Rechtsanspruch wird genau das geschilderte Problem gelöst: Die Wartefristen sind auf ein erträgliches Mass beschränkt und die Eltern erhalten Sicherheit, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Ruhe und verbindlich zu planen.
Das funktioniert aber nur mit einem Rechtsanspruch auf einen Platz, wenn der Rechtsanspruch nur für einen Gutschein ist (SBK-Antrag) , hat man zwar einen Gutschein, aber es ist gar nicht sicher, ob und zu welchem Zeitpunkt man ihn auch einlösen kann.

Wir fordern genügend Kita-Plätze auch, damit Kinder früh gefördert werden können, zum Beispiel anderssprachige Kinder noch vor dem Schulanfang Deutsch lernen können. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration und den Schulerfolg und somit auch für die Chancengleichheit.

Nicht zuletzt wollen wir mit einem zuverlässigen und lückenlosen Kinderbetreuungssystem Bern noch attraktiver machen. Als moderne und soziale Wohnstadt für Familien, aber auch als fortschrittlichen Wirtschaftsstandort , dem dank einer zuverlässig funktionierenden Kinderbetreuung viele junge Eltern als motivierte und qualifizierte Arbeitnehmende zur Verfügung stehen. Kitas haben auch einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Uns ist wichtig, dass die Bereitstellung der Kita-Plätze so wie bis anhin sowohl von städtischen als auch von privaten Kitas geleistet wird. Schon heute wird der grössere Teil der subventionierten Plätze – und zwar über 500 Plätze für über 800 Kinder - von privaten Kitas per Leistungsvertrag bereitgestellt. Das soll sich auch mit dem Rechtsanspruch nicht ändern, im Gegenteil: Neu werden dank dem Rechtsanspruch alle privaten Kitas ihre Plätze, die mit Kindern aus Bern besetzt sind, subventionieren lassen können.
Die SP-JUSO-Fraktion unterstützt mit voller Überzeugung die Kita-Initiative.

Wenn der Stadtrat sich aber für einen Gegenvorschlag entscheidet, unterstützen wir den Gemeinderats-Vorschlag. Er geht in die richtige Richtung, allerdings halten wir die vorgesehene Einschränkung des Rechtsanspruchs nicht für nötig : die Eltern buchen in der Regel genauso viel Kita-Tage wie sie brauchen, sie müssen sie ja auch selber bezahlen. Und die Elternbeiträge sind bekanntlich ziemlich hoch! Auch bei den Tagesschulen gibt es übrigens diese Einschränkung nicht.

Der Gegenvorschlag des Gemeinderats nimmt im Gegensatz zur Initiative die Tageseltern mit hinein, dagegen haben wir prinzipiell nichts. Es gibt aber grosse Unterschiede zwischen Kita und Tageseltern, organisatorisch, aber auch pädagogisch. Wir möchten darum, dass die Eltern nur dann einen Tageselternplatz erhalten, wenn sie das freiwillig vorziehen. Wir haben einen entsprechenden Ergänzungsantrag gestellt.

Ich komme zum SBK-Gegenvorschlag:
Zuerst das Positive: Wir begrüssen, dass die bürgerliche Mitte-Koalition jetzt eingeschwenkt ist auf einen Rechtsanspruch und - nicht mehr, wie noch vor ein paar Monaten - die Finanzen beschränken möchte. Das ist ein Fortschritt. Somit könnte wenigstens eine Hürde auf dem Weg zu genügend Kita-Plätzen überwunden werden, nämlich jene der eingeschränkten Finanzen. Mit dem Rechtsanspruch werden gebundene Kosten erzeugt.
Trotzdem scheint uns dieser Gegenvorschlag noch sehr unausgegoren zu sein, mit vielen Schwächen, offenen Fragen und Unsicherheiten behaftet.

1. Wir geben den Eltern nicht die nötige Sicherheit und Verbindlichkeit, wenn wir ihnen nur einen Gutschein zusichern, statt einen Platz. Es bleibt für sie ungewiss, ob und zu welchem Zeitpunkt sie diesen einlösen können.
Es ist völlig ungeklärt, was der Gutschein rechtlich bedeutet, z.B. wie verbindlich es ist, das er eingelöst werden kann - es darf ja keine Mogelpackung sein.

2. Der SBK-Vorschlag verlangt etwas, für das es gar keine gesetzliche Grundlage gibt beim Kanton. Der Kanton nimmt nämlich nur Angebote in denLastenausgleich, die die Gemeinde selber erbringt oder mit Leistungsverträgen auslagert. Ob der Kanton bereit sein wird, auch ein Gutscheinesystem zum Lastenausgleich zuzulassen, unter welchen Bedingungen und wann: das alles wissen wir nicht. Es ist darum fahrlässig, etwas vors Volk zu bringen, wofür es keine kantonale Gesetzesgrundlage gibt, obwohl man aber erwartet, dass der Kanton dafür zahlt.

3. Der SBK-Vorschlag will das Betreuungsgutscheine-System definitiv einführen, noch bevor der beschlossene Pilotversuch durchgeführt und evaluiert wurde. Das ist unseriös. Das können wir nicht verstehen.
Die Initiative – und auch der Gegenvorschlag des Gemeinderats - sind offen formuliert: sie geben kein Finanzierungssystem vor, sie lassen die Möglichkeit offen, das beschlossene Pilotprojekt durchzuführen und aufgrund der gemachten Erfahrungen das bestmögliche System zu definieren.

4. Wir vermuten sehr stark, dass das Gutscheinesystem teurer kommt als das heutige. Der Verwaltungsaufwand ist gross. Und die Kitas werden viel unregelmässiger ausgelastet sein als bis anhin – das wird auch kosten, irgendjemand wird das berappen müssen! Und es ist nicht möglich - auch nicht mit dem Markmechanismus - die Kosten zu senken. Anstellungsbedingungen und Qualitätsstandards müssen bei subventionierten Angeboten immer eingehalten werden, die Löhne sind ohnehin nicht hoch, da bleibt keine Luft mehr, um Kosten zu senken.

5. Weiter möchten wir auch zu bedenken geben, dass sich die bürgerliche Mitte-Koalition jetzt zwar zu einem Kompromiss gefunden hat, damit sie eine Mehrheit haben. Das kennen wir bestens vom Schulreglement her. Aber ihr wisst doch selber, dass von SVP bis GFL die unterschiedlichsten Vorstellungen herrschen, was pädagogische und soziale Fragen angeht. Bereits im Abstimmungskampf für euren Gegenvorschlag werdet ihr auseinander driften. Und wenn es dann um die konkrete Umsetzung geht, sowieso. Ich erinnere einfach ans Schulreglement, führt doch diesen Sketch nicht nochmals auf.


Wir stellen auch zum SBK-Gegenvorschlag einen Antrag:

1. Die soziale Durchmischung:
Wer sorgt denn dafür, dass die Gutscheine auch wirklich alle eingelöst werden können? Die staatlichen Kitas natürlich, sie werden dann zu Sammelbecken von allen Kindern, die sonst aus irgendwelchen Gründen keinen Platz erhalten, denn die privaten Kitas sind nicht verpflichtet, Kinder aufzunehmen.
Wir finden es darum wichtig, ein besonderes Augenmerk auf die soziale Durchmischung zu halten und möchten die Kitas verpflichten, diese zu fördern.

2. Wir möchten ein Bekenntnis, dass die Anstellungsbedingungen von den Kita-Mitarbeitenden, die ja ohnehin nicht übertrieben goldig sind, nicht verschlechtert werden bzw. den üblichen Standards unterliegen. Für die privaten Kitas wird es hart: Mit dem Gutscheinesystem verlieren sie sämtliche Leistungsverträge, das betrifft mehr als die Hälfte aller subventionierten Plätze, also über 500 Plätze. Damit verlieren die privaten Kitas ihre Planungssicherheit, sie sind vielleicht zeitweise nicht ausgelastet – und die Gefahr besteht, dass das zulasten des Personals ausgetragen wird.

3. beantragen wir auch, dass alle Kitas verpflichtet sind, Ausbildungsplätze anzubieten. Es ist wichtig, dass für den Berufs-Nachwuchs gesorgt wird, und es ist ein Gebot der Fairness, dass sich alle Kitas daran beteiligen. Die Kitas sollen dafür eine Entschädigung erhalten. Das wird übrigens auch in Luzern so praktiziert.

Wir bitten euch, unsere Änderungsanträge anzunehmen, um diesen Gegenvorschlag von der SBK aufzubessern.

Gegenvorschlag von der EDU:
Zu diesem will ich gar nicht viele Worte verlieren, ich vermute, dass er in dieser Form rechtlich gar nicht möglich ist. Wir sind klar der Meinung, dass es nicht nötig und sinnvoll ist, die familieninterne Betreuung in dieser Form zu unterstützen. Wir hätten viel bessere Vorschläge auf Lager für die Unterstützung von Eltern mit kleinen Kind: zum Beispiel einen Elternurlaub, und so ausgestaltet, dass er diesen Namen auch verdient, 6 - 12 Monate lang, so wie es in den nordischen Staaten längst selbstverständlich ist.

Ich bitte euch also nochmals, unterstützt die Kita-Initiative.
Wir fordern nichts Unmögliches oder Übertriebenes. Wir fordern etwas, das heutzutage selbverständlich sein sollte. Und das zudem auch aus wirtschaftlichen Überlegungen absolut Sinn macht.

Die Initiative ist offen formuliert und lässt genügend Freiraum, um ein gutes zukünftiges System zu entwickeln, das auch mit der kantonalen Rechtsgrundlage übereinstimmt.

26.08.2010/Ursula Marti